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   LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00   

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https://dejure.org/2003,20889
LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00 (https://dejure.org/2003,20889)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2003 - L 16 RA 93/00 (https://dejure.org/2003,20889)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2003 - L 16 RA 93/00 (https://dejure.org/2003,20889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) oder Berufsunfähigkeit (BU); Bisheriger Beruf als Ausgangspunkt für BU; Bestehendes Restleistungsvermögen für körperlich leichte Arbeiten in allen Haltungsarten ohne stärkere Witterungseinflüsse bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

    Auszug aus LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf' des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 -B 13 RJ 43/99 R-).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00
    Da die EU an strengere Voraussetzungen geknüpft ist als die BU, folgt aus der Verneinung von BU ohne weiteres das Fehlen von EU (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14. Juli 1999 -B 13 RJ 65/97 R- nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00
    Für die Bestimmung des Hauptberufs sind aber nur versicherungspflichtige Beschäftigungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 66 m.w.N.).
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